Gebühren

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Notwendige Unterlagen

Damit Ihre Steuererklärung reibungslos erstellt werden kann, erfahren Sie hier welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen [weitere Informationen]

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Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren!

Im Folgenden warten viele Tipps zur Rentnersteuer auf Sie!
Wir informieren über die Probleme und nehmen Ihnen, wenn gewünscht, alle Pflichten ab.

Steuererklärung für Rentner

Sie sind Altersrentner, Witwenrentner, Bergmannsrentner, Betriebsrentner, Berufsunfähigkeitsrentner, Erwerbsunfähigkeitsrentner, Privatrentner oder Pensionär mit Wohnsitz in Deutschland und Sie haben als Rentner oder Pensionär noch nie eine Steuererklärung erstellt?

Sie sind in diesen Fällen in Deutschland aber immer steuerpflichtig!

Vorab: Wunschweise Prüfung durch uns, ob Steuern entstehen können (Unsere Gebühr 29,75 € ( 25 € zzgl. USt).
Hierfür findet eine Eingruppierung anhand der Höhe Ihrer Renteneinkünfte statt.

Es ergeben sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

  1. Es kann eine exemplarische Steuererklärung erstellt werden, die bei geringen Einkünften als Grundlage für einen Antrag auf Nichtveranlagung dient (Einkünfte liegen unter den Freibetragsgrenzen sowie Sonderausgaben). Stimmt das Finanzamt dem Antrag zu, braucht in den drei folgenden Jahren keine Steuererklärung abgegeben werden.

  2. Trifft der erste Fall nicht zu, muss jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Sind Sie auch schon aufgefordert worden, eine Steuererklärung einzureichen?
Oder brauchen sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare?

Ärgern Sie sich nicht! WIR HELFEN Ihnen gerne!

Wussten Sie, dass die gesetzliche Rente seit dem 01.01.05 mit einem viel höheren Anteil in der Einkommensteuererklärung anzusetzen ist, mit der Folge, dass Millionen Rentner, die vorher unter den Grundfreibeträgen lagen, jetzt Einkommensteuer zahlen müssen? Werden Sie in der Zukunft nicht Steuerhinterzieher! Da alle Steuerbürger mit jedem neuen Gesetz laufend immer "gläserner" werden, bestehen große Chancen, dass Sie erwischt werden. Die Strafen gehen dann hinauf bis zur Freiheitsstrafe.

Steuererklärungen müssen unter Umständen rückwirkend bis in das Jahr 2005 erstellt werden (Alterseinkünftegesetz).

  • Eine schnelle Bearbeitung ist bei uns gewährleistet durch Telefon, Post, Email, Fax.

Unser Team und wir haben JAHRELANGE ERFAHRUNG im Umgang mit deutschen Finanzämtern und Rentenversicherungsanstalten bundesweit!

Achtung Vorteil: Es kann bei einer Vielzahl von Fällen nicht zu einer Steuerzahlung, sondern sogar zu einer Steuererstattung kommen. [weitere Informationen]