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Wissenswertes

Es wird eine Steuerhinterziehung in der Regel nicht vorliegen. Es müssen Rentner aber damit rechnen, dass das Finanzamt eventuell Verspätungszuschläge fordert. - Dennoch sollten sich potentiell Betroffene nicht verunsichern lassen. Steuerberater oder auch das Finanzamt selbst können weiterhelfen.

Wie erfährt das Finanzamt von der Höhe der Rente?

Ab dem Jahr 2009 sollen die Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke, Pensionskassen, Pensionsfonds, private Rentenversicherer sowie Versicherungsgesellschaften ihre Rentenleistungen der Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin melden. Die Übermittlung erfolgt von dort weiter über die Bundesländer zu den zuständigen Finanzämtern.

1.3 Mitteilungen über Rentenbezüge an das Finanzamt

Bei vielen Rentnern wird die Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz dazu führen, dass Sie bereits durch Ihre Renteneinkünfte , aber auch zusammen mit anderen Einkünften, z. B. aus Werkspensionen und Kapitalvermögen, über den Grundfreibetrag kommen und damit Einkommensteuer zahlen müssen. Dies hat auch die Finanzverwaltung erkannt. Daher werden ab 2005 die Renten und anderen Leistungen in einer gesonderten Anlage R abgefragt.

Dies reicht dem Gesetzgeber jedoch nicht aus, um die Rentner steuerlich zu erfassen. In § 22a EStG werden die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmer sowie die privaten Rentenversicherer, die Verträge im Rahmen der Rürup-Rente anbieten, sowie die Anbieter von Riester-Modellen verpflichtet, Daten, die für die Besteuerung der Renten benötigt werden, an eine zentrale Stelle weiterzuleiten. Wegen der großen Datenmenge dürfte erst 2009 mit den Rentenbezugsmitteilungen zu rechnen sein, dann allerdings rückwirkend ab 2005. Auf Grund dieser Mitteilungen wird dann das Finanzamt überprüfen, inwieweit der Steuerzahler mit seinen Renten und ggf. mit seinen Werkspensionen steuerpflichtig ist.
Die Prüfung wird sich nicht nur auf die Jahre ab 2005 beschränken, sondern, falls eine Steuerpflicht gegeben ist, auch die Vorjahre umfassen.

Die Versicherer sind verpflichtet, der Finanzverwaltung die Daten der im Vorjahr ausgezahlten Renten bis zum 15.3. eines Jahres zu übermitteln. Damit stehen diese Daten bei Abgabe der Einkommensteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung.

Für die Durchführung des Mitteilungsverfahrens über Renten und sonstige Leistungen ist die Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer erforderlich, um die Daten personenbezogen zuordnen zu können. Die Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer erfolgt in der 2. Jahreshälfte 2008.